11/29/2019

Die Ethos Stiftung veröffentlicht die 19. Ausgabe ihrer Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance, welche für die Generalversammlungen ab 1. Januar 2020 gültig sind.

Die Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte werden jedes Jahr überarbeitet, um den jüngsten Entwicklungen im Bereich Corporate Governance Rechnung zu tragen. Die Richtlinien gelten für die Ausübung der Stimmrechte für Aktien schweizerischer und ausländischer Unternehmen. Die wichtigsten Änderungen der Version 2020 betreffen die Kapitalstruktur und die Aktionärsrechte. So soll ab 2020 der Umfang der Ermächtigungen zu Kapitalerhöhungen ohne bestimmten Zweck mit Bezugsrechten fortan 33% (derzeit 50%) des ausgegebenen Kapitals nicht übersteigen. Ausserdem wird es möglich sein, eine Kapitalerhöhung abzulehnen, wenn die Ermächtigung es dem Unternehmen erlaubt, sich vor einer feindlichen Übernahme zu schützen. Schliesslich wird ein Antrag auf Rückkauf von Aktien abgelehnt werden, wenn die zurückgekauften Aktien der Finanzierung eines Beteiligungsplans für die Geschäftsleitung oder die Mitarbeiter dienen könnten, welcher nicht den in den Ethos-Richtlinien festgelegten Kriterien entsprechen würde.

Stimmrechtsrichtlinien öffentlich zugänglich

Die Richtlinien ermöglichen es Ethos, Abstimmungsempfehlungen zu formulieren, die sich auf eindeutig festgelegte Regeln abstützen, welche auf der Webseite www.ethosfund.ch frei einsehbar sind. Diese Empfehlungen richten sich gleichzeitig an die allen Investoren offenstehenden Ethos Anlagefonds und die institutionellen Kunden von Ethos Services, wozu insbesondere zahlreiche Schweizer Pensionskassen zählen. Die Stimmempfehlungen von Ethos für die Schweizer Unternehmen werden 48 Stunden vor den jeweiligen Generalversammlungen auf der Ethos-Website veröffentlicht.

Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

Wichtigste Änderungen gegenüber der Ausgabe 2019

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